Im Rahmen der REACh-Verordnung wird die Verwendung von Cr(VI) stark reglementiert. Aus diesem Anlass widmen sich Forschungsprojekte verstärkt alternativen Chromelektrolyten, im speziellen den Cr(III)-Elektrolyten.
Die Beschichtung von Oberflächen ist derzeit ohne das Material Chrom nicht denkbar. Seine spezielle Härte, Korrosionsbeständigkeit und Gleiteigenschaften machen es zu einem essenziellen Element für die Beschichtungsbranche. Reines, metallisches Chrom ist physiologisch – also für Mensch und Natur – unbedenklich, jedoch gilt dies nicht für die sechswertige Oxidationsstufe (Cr(VI)), aus der Chrom meist elektrolytisch hergestellt wird. Die REACh-Verordnung zielt auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ab und fordert von Herstellern, Importeuren und auch nachgeschalteten Anwendern sicherzustellen, dass nur unschädliche Stoffe hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden.
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