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Einfluss von Carbonsäuren auf die galvanische Abscheidung von Chrom aus dreiwertigen Elektrolyten

Ausschlaggebend für die Entwicklung eines trivalenten Hartchromelektrolyten ist die Reglementierung der EU (REACH, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), die Verwendung hexavalenter Chromverbindungen einzuschränken. Während die Substitution von Glanzchromverfahren durch dreiwertige Chrom-Elektrolyte möglich ist, ist der Ersatz sechswertiger Hartchromverfahren durch die umweltfreundlicheren und nicht kanzerogenen Cr(III)-Varianten herausfordernd.

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